Diese Richtlinie betrifft nicht das bloße Nichtgefallen eines Artikels, sondern Fälle, in denen die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Beschaffenheit besitzt.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für neue Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Diese Frist ist keine zusätzliche freiwillige Garantie.
2. Wann ein Sachmangel vorliegen kann
Ein Mangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein Artikel von der bestellten Ausführung abweicht, nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, beschädigt eintrifft oder für die gewöhnliche beziehungsweise vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet ist.
Natürliche, produktübliche Abweichungen in Form, Füllverteilung, Oberflächenwirkung oder Farbe gelten nicht automatisch als Mangel, soweit sie zum Material gehören, im zumutbaren Rahmen liegen und die vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigen. Maßgeblich bleiben Produktbeschreibung und individuelle Bestellung.
3. Nacherfüllung
Bei einem berechtigten Mangel können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen. Je nach gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt dies durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Die gewählte Art kann nur abgelehnt werden, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
4. Weitere Rechte
Scheitert die Nacherfüllung, wird sie verweigert oder ist eine gesetzlich gesetzte Frist erfolglos abgelaufen, können je nach Voraussetzungen Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in Betracht kommen.
5. Beweislast und Prüfung
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein abweichender Zustand, gelten die gesetzlichen Regeln zur Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, soweit diese Vermutung mit Art der Ware und des Mangels vereinbar ist.
Zur Prüfung können Bestellnummer, Beschreibung und Fotos verlangt werden. Die bloße Öffnung einer Verpackung oder ein entfernter Hygienesiegelhinweis beseitigt gesetzliche Mängelrechte nicht.
6. Nicht erfasste Veränderungen
Kein Sachmangel liegt regelmäßig vor, wenn die Beeinträchtigung erst durch ungeeignete Reinigung, Nichtbeachtung des Pflegeetiketts, übermäßige Belastung, unsachgemäße Lagerung oder normalen Verschleiß entstanden ist.
7. Keine zusätzliche Herstellergarantie
Soweit auf einer Produktseite nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, wird keine zusätzliche kommerzielle Garantie gewährt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon vollständig fort.
Für die praktische Meldung eines Problems gelten ergänzend die Hinweise der Richtlinie „Reklamation und beschädigte Artikel“.