Reklamation und beschädigte Artikel

Ein Paket soll so ankommen, wie es den Versand verlassen hat. Falls Inhalt, Menge oder Zustand nicht stimmen, hilft eine kurze, gut dokumentierte Meldung bei der schnellen Einordnung.

1. Beschädigung bei Ankunft

Prüfen Sie die Sendung nach Erhalt in angemessenem Umfang. Ist das Paket sichtbar beschädigt, der Artikel verformt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt, bewahren Sie Ware, Produktverpackung und Versandkarton zunächst auf.

2. Meldung einer Reklamation

Senden Sie Ihre Bestellnummer, eine kurze Beschreibung und möglichst aussagekräftige Fotos an meuble@furnezora.com. Hilfreich sind Aufnahmen des gesamten Artikels, der betroffenen Stelle, der Versandverpackung und des Versandetiketts.

Eine Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung erleichtert die Prüfung gegenüber dem Transportdienstleister. Sie ist keine Ausschlussfrist und verkürzt Ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht.

3. Falscher oder unvollständiger Inhalt

Fehlt ein Artikel oder wurde eine andere Variante geliefert, vergleichen Sie die erhaltenen Pakete zunächst mit den Versandbestätigungen, da Bestellungen aufgeteilt werden können. Bleibt die Abweichung bestehen, teilen Sie mit, welcher Artikel fehlt oder falsch geliefert wurde.

4. Prüfung des Falls

Je nach Sachverhalt können ergänzende Angaben oder Fotos erforderlich sein. Eine Rücksendung soll erst erfolgen, nachdem die passende Rücksendeadresse und das kostenfreie Etikett bereitgestellt wurden. Dies dient der logistischen Zuordnung und ist keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Rechte.

5. Mögliche Lösungen

Abhängig von Art und Umfang des Problems kommen Nacherfüllung, Ersatzlieferung, Nachsendung fehlender Bestandteile, Reparatur, angemessene Preisminderung oder Rückerstattung in Betracht. Gesetzliche Rangfolgen und Wahlrechte werden dabei beachtet.

6. Kosten

Für die erforderliche Rücksendung eines beschädigten, mangelhaften oder falsch gelieferten Artikels sowie für eine berechtigte Ersatzlieferung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versand- oder Bearbeitungsgebühren.

7. Verlust oder Zustellproblem

Wird ein Paket als zugestellt angezeigt, ist aber nicht auffindbar, prüfen Sie bitte Ablageort, Hausgemeinschaft und gegebenenfalls zuständige Annahmestellen. Bleibt es verschwunden, melden Sie sich mit der Bestellnummer. Die Nachforschung wird mit dem Transportdienstleister eingeleitet.

Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Ansprüchen bei einem Sachmangel finden Sie in der Richtlinie „Gewährleistung und gesetzliche Mängelrechte“.